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Corona und Familie

Viele Bürgerinnen und Bürger sind in Zeiten der Corona-Pandemie unverschuldet arbeitslos geworden oder in Kurzarbeit.

Der Bund wird all jene Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich in dieser schweren Zeit unterstützen. Daher stellt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.

Seit dem 15. April 2020 kann eine Unterstützung aus dem Corona-Familienhärteausgleich beantragt werden.

Voraussetzungen:

1. Grundvoraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz in Österreich hat und dass zum Stichtag 28.02.2020 für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde.

2. Für unselbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28.02.2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise seinen Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet.

3. Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.

4. Das aktuelle Einkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.

Detaillierte Informationen stehen für Sie nachstehend zum Download zur Verfügung:

Datei herunterladen: PDF20200420_Information_Corona_Familienhärteausgleich.pdf

Datei herunterladen: PDF20200420_Richtlinien_Corona_Familienhärteausgleich.pdf

Datei herunterladen: PDF20200420_Formular_Corona_Familienhärtefonds.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Veröffentlicht: 20. April 2020