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Lawinenkommission & Katastrophenschutz

Die örtliche Lawinenkommissionen hat die Aufgabe, die Behörden des Katastrophenschutzes, aber auch andere BedarfsträgerInnen (EntscheidungsträgerInnen) zu beraten und diesen gegebenenfalls die Anordnung von Maßnahmen zum Schutze vor Lawinengefahren zu empfehlen.
Diese temporären Maßnahmen betreffen den organisierten Skiraum (Ski-Pisten und Ski-Routen, Loipen), die Verkehrswege und den Siedlungsraum. Die Beurteilung von Lawinengefahren im freien alpinen Gelände gehört somit nicht zu den Aufgaben der Lawinenkommission.


Anmerkung: Der tägliche - auch im Wege des Internets - veröffentlichte Lawinenlagebericht der Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung stellt jedoch eine Serviceleistung des Landes auch für sonstige Interessenten, wie z.B. Bergführer und Tourengeher, dar.

Zuständig für die Lawinenkommission: Heribert Fritz


Katastrophenschutz (KatS) sind die Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Alle Maßnahmen des Katastrophen- und Zivilschutzes, die der Abwehr von Gefahren für die zivile Bevölkerung dienen, werden unter dem Begriff Bevölkerungsschutz zusammengefasst. Dazu gehören neben unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall sowie die Beseitigung von Katastrophenschäden. (Quelle Wikipedia)

 

Zuständig