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Ehrungen und Auszeichnungen

Gemäß § 13 (Abs.1) der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115, zuletzt i.d.F. LGBl. 34/2020 kann der Gemeinderat Personen, die sich um die Gemeinde verdient gemacht haben, durch Ehrungen, wie Ehrenringe, Ehrenurkunden, Ehrenzeichen u.a. auszeichnen. 

Insbesondere kann der Gemeinderat Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, zu EhrenbürgerInnen ernennen.

Die Ehrungen begründen weder Sonderrechte noch Sonderpflichten.

Die Übergabe der Ehrung (Ehrenzeichen, Ehrenring, Ehrenurkunde, Ehrenbürgerschaft) erfolgt in feierlicher Form.


Zuständig