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Grundsteuer

Als Hausbesitzabgaben bezeichnet man die Abgaben für die Grundstücke (Grundsteuer), die Gebühren für den Verbrauch von Wasser aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz, die Gebühren für die Benützung des öffentlichen Kanalnetzes, die Kosten für die Bereitstellung eines amtlich geeichten Wasserzählers, sowie die Gebühren für die Entsorgung des Hausmülls.

Diese sogenannten Hausbesitzabgaben werden vierteljährlich (in vier gleichen Teilbeträgen) vorgeschrieben und sind jeweils am 15.02.,15.05.,15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig. Der tatsächliche Wasserverbrauch wird jährlich vom Wasserzähler abgelesen und abgerechnet 

Zuständig