Baugenehmigungen

Grundlagen

Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.

Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 48/2025:

  • § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
  • § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
  • § 21 Meldepflichtige Vorhaben

Unter www.bauansuchen-stmk.at finden Sie Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben.

Zuständig