Grundlagen
Das Steiermärkische Baugesetz unterscheidet drei Verfahren zur Erlangung einer Bewilligung für dein Vorhaben.
Grundlage sind die §§ 19, 20 und 21 des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, idF LGBl. Nr. 48/2025:
- § 19 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
- § 20 Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren
- § 21 Meldepflichtige Vorhaben
Unter www.bauansuchen-stmk.at finden Sie Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben.