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Finanzverwaltung

Ohne Steuern kann die öffentliche Hand ihre Aufgaben nicht wahrnehmen. Die sorgfältige Verwendung der Budgetmittel im Rahmen des Haushaltsplanes ist wesentliche Grundlage einer funktionierenden Gemeinde. Die Hauptaufgaben der Finanzabteilung sind neben der Erstellung des Haushaltsplanes, des mittelfristigen Finanzplanes, der Jahresrechnung und der Führung der Buchhaltung auch die Einhebung und Verwaltung aller Steuern und Abgaben. 

Weitere Aufgaben der Finanzverwaltung sind:

  • Beteiligungsmanagement
  • Controlling
  • Darlehen und Leasing
  • Erstellung von Quartalsabschlüssen
  • Rücklagenverrechnung


Zuständig