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Strafregisterangelegenheiten

Die Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds- oder Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. 

Gültigkeit:

Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als 3 Monate sein.

Man unterscheidet zwischen:

  • der Strafregisterbescheinigung und 
  • der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge

Verfahrensablauf:

Der Antragsteller hat zumindest einmal (Feststellung der Identität), entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Bei Vertretung einer anderen Person, benötigt diese Person eine Vollmacht. Ein bevollmächtigter Rechtsanwalt kann nur einen Antrag auf Ausstellung einer SB stellen, wenn zumindest die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers beiliegt. 

Erforderliche Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • vollständig ausgefüllte und vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeber unterschriebene Bestätigung (Strafregister für Kinder und Jugendfürsorge)

Kosten:

  • schriftlicher Antrag: € 14,30
  • Zeugnisgebühr: € 14,30 - Diese Gebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll.
  • Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10

 

Zuständig