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Melderecht

An-, Ab- oder Ummeldung

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Das gleiche gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes.

Fristen:

  • Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft erfolgen.
  • Die Abmeldung muss innerhalb von 3 Tagen vor bis 3 Tage nach dem Auszug erfolgen.
  • Die Ummeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. 

Kosten:

Bei allen drei Varianten fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf:

Sie können sich persönlich oder postalisch an-, ab- oder ummelden. Die Meldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. An-, Ab- oder Ummeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich!

Die zuständige Behörde kann bei einer Anmeldung eines Wohnsitzes gleichzeitig eine Abmeldung bzw. Ummeldung durchführen. Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen führt das Geburtsstandesamt durch. Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. 

Der Meldezettel muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Wichtige Bestandteile des Meldezettel sind:

  • die Unterschrift des Meldepflichtigen und 
  • die Unterschrift des Unterkunftgebers.

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Danach erhalten Sie von der zuständigen Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung der Meldung (s.o. "Meldebestätigung")

Erforderliche Unterlagen:

  • öffentliche Urkunden (zB. Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde)
  • Reisepass (für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen)

Zuständig