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Volksbegehren

Ein Volksbegehren ist ein Instrument der Direkten Demokratie in Österreich. Mit ihm kann das Volk die Behandlung eines Gesetzesvorschlags im Nationalrat verlangen. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Parlament – zu führen, müssen die Initiatoren zunächst nach Anmeldung des Volksbegehrens im Einleitungsverfahren 8.401 Unterstützungserklärungen sammeln, wobei eine Unterstützungserklärung vor jeder beliebigen Gemeinde oder online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte geleistet werden kann, und dann folgend im eigentlichen Eintragungsverfahren in einer Frist von einer Woche 100.000 Stimmberechtigte oder je ein Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer das Volksbegehren unterzeichnen müssen.  Ein direkter Einfluss auf die Gesetzgebung ist dabei explizit nicht vorgesehen. Der Nationalrat muss das Thema zwar diskutieren, er muss aber keinen im Sinne des Volksbegehrens günstigen Gesetzesentwurf beschließen. 

Seit 1. Jänner 2018 können mit der Einführung des Neuen Zentralen Wählerregisters Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde und auch online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden. Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens.


Die Verlautbarungen zu den jeweiligen Volksbegehren werden an der Amtstafel angeschlagen. In der Verlautbarung können Sie auch die Zeiten entnehmen, zu welchen die Unterschrift im Gemeindeamt getätigt werden kann.

Zuständig