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Meldeangelegenheiten

Der Meldezettel

Der "alte" Meldezettel wurde durch die Meldebestätigung ersetzt.

Der Meldezettel bezeichnet heute ausschließlich das Antragsformular zur Vornahme einer Meldung. Es dient den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Zentrale Melderegister (ZMR) bei einer Anmeldung bzw. Abmeldung oder Ummeldung.

Hier geht's zum Formular


Die Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (zB. Minderjährige) beantragen. Weiters können Sie wählen, ob Sie die Bestätigung aus dem lokalen Melderegister wollen  (Meldungen innerhalb der Gemeinde gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister (Meldungen in ganz Österreich gespeichert).

Kosten:

  • bei mündlicher Beantragung: gebührenfrei
  • bei schriftlicher Beantragung: € 14,30
  • aus dem lokalen Melderegister: € 2,10
  • aus dem Zentralen Melderegister: € 3,30

An-, Ab- oder Ummeldung

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Das gleiche gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes.

Fristen:

  • Die Anmeldung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft erfolgen.
  • Die Abmeldung muss innerhalb von 3 Tagen vor bis 3 Tage nach dem Auszug erfolgen.
  • Die Ummeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen. 

Kosten:

Bei allen drei Varianten fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf:

Sie können sich persönlich oder postalisch an-, ab- oder ummelden. Die Meldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden. An-, Ab- oder Ummeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich!

Die zuständige Behörde kann bei einer Anmeldung eines Wohnsitzes gleichzeitig eine Abmeldung bzw. Ummeldung durchführen. Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen führt das Geburtsstandesamt durch. Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. 

Der Meldezettel muss vollständig und leserlich ausgefüllt sein. Wichtige Bestandteile des Meldezettel sind:

  • die Unterschrift des Meldepflichtigen und 
  • die Unterschrift des Unterkunftgebers.

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden. Danach erhalten Sie von der zuständigen Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung der Meldung (s.o. "Meldebestätigung")

Erforderliche Unterlagen:

  • öffentliche Urkunden (zB. Reisepass, Personalausweis, Geburtsurkunde)
  • Reisepass (für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen)

Die Meldeauskunft

Um jemand anderen ausfindig zu machen, können Sie eine Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer Person beantragen. 

Voraussetzungen:

Die/der Gesuchte muss durch bestimmte Merkmale soweit individualisiert werden, dass Mehrfachauskünfte nicht zustande kommen. Folgende Daten sind mindestens erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • ein zusätzliches Merkmal, um die Person eindeutig identifizieren zu können (zB. Geburtsdatum, Geburtsort, frühere Adresse)

Kosten:

  • Antrag mündlich: gebührenfrei
  • Antrag schriftlich: € 14,30
  • aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
  • aus dem zentralen Melderegister: € 3,30

Verfahrensablauf

Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen. Bei mündlicher Beantragung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Bei schriftlichen Anträgen muss die amtliche Urkunde im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt werden. 


Die Auskunftssperre

Jede gemeldete Person kann bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen kann. Besteht bereits eine Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft über diese Person erteilt. 

Gültigkeit:

Eine Auskunftssperre wird höchstens für 5 Jahre erteilt und kann danach für 5 weiter Jahre verlängert werden.

Kosten:

  • Antrag schriftlich: € 14,30
  • Verwaltungsabgabe: € 6,50

 

Zuständig