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Familienbeihilfeansuchen

Seit 1. Mai 2015 muss bei Geburt eines Kindes die Familienbeihilfe nicht mehr beantragt werden (antragslose Familienbeihilfe). Die Finanzverwaltung prüft alle Voraussetzungen automatisch und überweist die Familienbeihilfe auf ein Konto der Eltern. Sollten noch Informationen, wie z.B. die Bankverbindung, fehlen, werden die Eltern ersucht, die Daten bekannt zu geben. 

Details zum Thema Familienbeihilfe finden Sie unter österreich.gv.at


Zuständig