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Baubewilligungen

Bewilligungspflichtig gemäß § 19 Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz) sind folgende Vorhaben, sofern sie nicht 

  • bewilligungsfrei (siehe § 21 Stmk. BauG) oder 
  • anzeigepflichtig (siehe § 20 Stmk. BauG) sind.

 Bewilligungspflichtig sind daher unter anderem: 

  • Neu-, Zu oder Umbauten von baulichen Anlagen (zB Wohnhäuser, Bürohäuser, Industriebetriebe, Einfamilienhäuser),
  • Nutzungsänderungen, die auf die Festigkeit, den Brandschutz, die Hygiene, die Sicherheit von baulichen Anlagen oder deren Teilen von Einfluss sein können
  • wenn Nachbarrechte (siehe § 26 Stmk. BauG) davon betroffen sind oder
  • wenn Bestimmungen des jeweils geltenden Raumordnungsgesetzes, Flächenwidmungs-, oder Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsrichtlinien berührt werden,
  • die Errichtung, Änderung oder Erweiterung von KFZ  Abstellflächen, Garagen oder Nebenanlagen,
  • Einfriedungen oder Stützmauern ab 1,50 m Höhe,
  • Veränderungen des natürlichen Geländes,
  • eine länger als 3 Tage dauernde Aufstellung von Fahrzeugen, die für die Nächtigung von Personen geeignet ist, wie zB Wohnwagen oder Wohncontainer,
  • der Abbruch von Gebäuden.
 

Erforderliche Unterlagen für die Baubewilligung

Folgende Unterlagen sind lt. § 22 und § 23 Stmk. BauG  für die Erteilung einer Baubewilligung notwendig:

  • vom Bauherr unterschriebenes Bauansuchen (Formular - Bauansuchen
  • Nachweis des Grundeigentums durch einen Grundbuchsauszug oder Nachweis des Baurechtes an dem für die Bebauung vorgesehenen Grundstück (nicht älter als sechs Wochen)
  • die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist,
  • der Nachweis, dass die zu bebauende Grundstücksfläche - sofern sie nicht in zwei Katastralgemeinden liegt - aus einem Grundstück besteht (Katasterplan 1:1000)
  • ein Verzeichnis der Grundstücke, die bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegen, jeweils mit Namen und Anschrift der Eigentümer dieser Grundstücke
  • Angaben über die Bauplatzeignung (Fomular - Bauplatzeignung)
  • Baubeschreibung (Formular - Baubeschreibung)
  • Baubeschreibung (Formular - Baubeschreibung)
  • die Projektunterlagen (siehe Stmk. BauG § 23) in zweifacher Ausfertigung, das sind die erforderlichen Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Beschreibungen des Bauprojektes
  • Bei Neubauten von Gebäuden ist das Formular AGWR II (Adress-, Wohnungs- und Gebäuderegister) mit den vorhandenen Daten dem Bauansuchen beizulegen (Formular AGWR II)

Zuständig

Formulare