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Amtsleiter

 Der Amtsleiter einer Gemeinde übernimmt die Leitung des Inneren Dienstes der Gemeinde. Er trägt die Verantwortung für alle Bediensteten der Gemeinde. Er untersteht dem Bürgermeister und wird von ihm bestellt. Amtsleiter sind in der Regel zeichnungsbefugt und bestellbefugt.

 

Zuständig