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Coronavirus und Wirtschaft

Liebe Eisenerzer-UnternehmerInnen!

Die Corona-Pandemie hat unglaubliche Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket in der Höhe von 38 Milliarden Euro geschnürt. Dieses Hilfspaket beinhaltet unterschiedlichste Maßnahmen, wir sind bemüht Ihnen an dieser Stelle einen kompakten Überblick zu ermöglichen.

Ihre Existenz ist aufgrund der Corona-Virus-Krise bedroht?
Folgende Hilfestellungen können Sie in Anspruch nehmen:

Hilfspaket  Wie wird geholfen?
 Wem wird geholfen?
 Zuständige Stelle
Härtefallfonds: Phase I Sicherheitsnetz für kleine Betriebe
Nicht rückzahlbare Zuschüsse
EPUs, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen

Wirtschaftskammer Österreich

Antragstellung ab 27.03.2020 - 17:00 Uhr möglich

Antragstellung noch bis einschließlich 17.04.2020 möglich.

Förderrichtlinie Phase I

Antragstellung Phase I

Härtefallfonds: Phase II

 

Der „Verdienstentgang“ (Nettoeinkommensentgang) wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert.

Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe

Die Kriterien wurden erweitert und angepasst:

  • Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
  • Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
  • Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
  • Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
  • Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.

Wirtschaftskammer Österreich

Antragstellung ab 20.04.2020 bis 31.12.2020 möglich

Corona-Hilfsfonds

Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben.

Die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB;

Single-Point of Contact ist die Hausbank.

Antragstellung für Garantien (Hausbank): ab 08. April 2020

Antragstellung für Fixkostenzuschuss (aws):

ab 15. April 2020

Detaillierte Informationen beim Bundesministerium für Finanzen

Corona Kurzarbeitsmodell

Kürzung der Arbeitszeit auf 10-90%, Ausgleich des Entgeltausfalls auf 80-90% des Nettogehalts

Verlängerung der Corona-Kurzarbeit  ACHTUNG neue Sozialpartnervereinbarung in Planung

 

COVID-19-Kurzarbeit, die im Unternehmen ab dem 1. März 2020 abgeschlossen wurde, endet mit 31. Mai 2020. Es besteht aber die Möglichkeit, die Kurzarbeit um weitere drei Monate bis längstens 30. September zu verlängern.

 

 

 

Allen Unternehmen

Erklärungsvideo zur Kurzarbeit der WK

Arbeitsmarktservice

 

Finanzministerium

Steuererleichterungen

  • Herabsetzten der Einkommen-/Körperschaftssteuer für 202
  • Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
  • Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen
  • Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer u. Festellung der Einkünfte) bis 31.08.2020.
  • Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen (werden bis 31.08.20 automatisch nicht verhängt)
  • Zoll/Verbrauchsteuern/Altlastenbeitrag, werden bei konkreter Betroffenheit auf einen Betrag bis zu Null herabgesetzt.

Allen steuerpflichtigen Unternehmen

die von einem konkreten Liquiditätsengpass, der auf die Folgen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist, betroffen sind.

Bundesministerium Finanzen

Datei herunterladen: PDFInformationsblatt des BMF

Datei herunterladen: PDFKombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus 

Formular Übermittlung auch an:
corona@bmf.gv.at

Alle Anträge auch über FinanzOnline möglich. 

Bei weiteren Fragen:
050 233 233
(zum Ortstarif; Mo-Do 07:30 - 15:30 Uhr; Fr 07:30 - 12:00 Uhr)

 

 

aws-Überbrückungsgarantie
Erleichterte Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigt ist. Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben.
(keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft)

austria wirtschaftsservice

aws Hotline Überbrückungsgarantien:
01 501 75 500

E-Mail:
coronagarantie@aws.at

ÖHT Haftungsübernahme
Bundeshaftung i.H.v. 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Österreichische Hotel- und Tourismusbank

Covid-19 Hotline:
0720 301 355

E-mail: hotline@oeht.at

Österreichische Kontrollbank AG
Refinanzierungsrahmen

Zusätzliche Kreditmittel - Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft

Übernahme des Insolvenzrisikos, je nach Bonität, zwischen 50% und 70% des Kreditrahmens

heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU) die nicht unter Sicherheitskontrollgesetz und/oder Kriegsmaterialverordnung fallen und mind. 25% österreichische Wertschöpfung aufweisen.

OeKB – OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG

Kundenberatung Export-Services:
01 53127 2600

Mail: exportservices@oekb.at

SFG - Familien!Freundlich

Förderung zur Schaffung von Telearbeitsplätzen

  • Förderung 50 % der Kosten (Hard- Softwareankauf, Inbetriebnahme, technische Wartungen im ersten Jahr)
  • + evtl. 30 % von der AK bei Verwendung Arbeitsvertragsmuster der AK
  • max. 5.000 Euro je Telearbeitsplatz
Kleinst- und Kleinbetriebe

SFG - Steirische Förderungsgesellschaft

Ansprechpartnerinnen:

Katharina Deutsch: 
katharina.deutsch@sfg.at
0316  7093 303

Yasmin Kreiner:
yasmin.kreiner@sfg.at
0316  7093 312

Datei herunterladen: PDFKurzinformation Familien!Freundlich

Österreichische Gesundheitskasse

Sicherung der Liquidität

 

Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:

  • Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
  • Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
  • Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
  • Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
  • Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.

Alle Meldungen sind zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.

Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.

 DienstgeberInnen Österreichische Gesundheitskasse
Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Sie haben Probleme aufgrund von unterbrochenen internationalen Lieferketten?  Unternehmen die auf Lieferungen aus dem Ausland angewiesen sind, und diese Lieferungen aufgrund der Corona-Virus-Krise nicht möglich sind.

Richten Sie Ihr Problem an:

wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at

Im Rahmen der Taskforce Wirtschaft COVID-19 wird an einer raschen Lösung Ihres Problems gearbeitet.

SFG
Zinsen!Zuschuss

Zinsenzuschuss ergänzt Bundesmaßnahme

Zinsenzuschuss

(100% der gmäß Kreditvertrag jeweils festgelegten Zinsen für max. 5 Jahre, bei einer Zinssatzobergrenze von max. 2%p.a. bzw. auf max. € 300.000 begrenzt)

für Covid-19-bedingte Überbrückungskredite die von der öffentlichen Hand im Rahmen der "Covid-19-Hilfe" mit Garantien unterstützt werden.

Unternehmen mit Sitz in der Steiermark.

Vorrangig KMUs aber auch EPUs und FreiberuflerInnen. Unterstützung von Großunternehmen ist auch möglich.

Einreichen eines Kreditantrages bei der finanzierenden Hausbank.

Förderungsstellen wie aws und OeKB entscheiden, ob die Garantie gewährt wird.

(siehe oben: aws-Überbrückungsgarantie, ÖHT Haftungsübernahme, OekB Refinanzierungsrahmen)

Anschließend Ansuchen auf Zinsenzuschuss des Landes Steiermark: Förderungsportal der SFG

Steirische Tourismusbetriebe stellen den Antrag auf Zinsenzuschuss direkt bei der ÖHT.

 

 

Sie möchten Ihr Unternehmen auf www.eisenerz.at und Gem2Go darstellen? Mit ihrem aktuellen Angebot zu Krisenzeiten aber auch danach? Nutzen Sie das Erhebungsformular und übermitteln dieses per E-mail an: bianca.klapfer@eisenerz.at

Das Formular hier zum download: Datei herunterladen: ZIP20200407_Formular_Bekanntgabe_UN_Information_Website.zip

 

 

Sie suchen weitere Möglichkeiten Ihre Dienstleistungen und Produkte zu vermarkten?

Ihre Gesundheit und die Aufrechterhaltung des Wirtschaftskreislaufes sind das Gebot der Stunde. Die Regionalität, die lokale Versorgung und die Belieferung aus einem vernünftigen Umkreis erfahren gleichzeitig eine neue Bedeutung.

Mit der Teilnahme an der Initiative „aus-unserer-region.at“ haben Sie die Möglichkeit, Ihr regionales Angebot zu präsentieren. Wenn Sie ein Angebot haben, das gerade jetzt von unseren BürgerInnen benötigt wird und auch geliefert werden kann, tragen Sie sich unter diesem Link ein: https://www.aus-unserer-region.at/betrieb-eintragen/

Der Eintrag ist natürlich kostenfrei!

Bei Fragen einfach an redaktion@aus-unserer-region.at wenden.