Härtefallfonds: Phase I Sicherheitsnetz für kleine Betriebe
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Nicht rückzahlbare Zuschüsse
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EPUs, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Non-Profit-Organisationen |
Wirtschaftskammer Österreich
Antragstellung ab 27.03.2020 - 17:00 Uhr möglich
Antragstellung noch bis einschließlich 17.04.2020 möglich.
Förderrichtlinie Phase I
Antragstellung Phase I
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Härtefallfonds: Phase II
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Der „Verdienstentgang“ (Nettoeinkommensentgang) wird mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro pro Monat über max. drei Monate abgefedert. |
Ein-Personen-Unternehmer, Kleinstunternehmer, erwerbstätige pflichtversicherte Gesellschafter, Neue Selbstständige, Freie Dienstnehmer, Freie Berufe
Die Kriterien wurden erweitert und angepasst:
- Gründer, die zwischen 1. Jänner und 15. März 2020 gegründet haben, können einen Pauschalbetrag beantragen.
- Künftig entfallen Einkommensober- und untergrenzen (im letztverfügbaren Einkommensteuerbescheid müssen jedoch positive Einkünfte aus Selbständigkeit vorhanden sein, alternativ kann eine 3-Jahresbetrachtung gewählt werden).
- Nebeneinkünfte sind erlaubt, allerdings werden die Einkünfte bei der Ermittlung des Zuschusses angerechnet.
- Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung ist zulässig.
- Pflichtversicherung bzw. freiwillige Versicherung (neu) in der gesetzlichen Sozialversicherung muss gegeben sein.
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Wirtschaftskammer Österreich
Antragstellung ab 20.04.2020 bis 31.12.2020 möglich
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Corona-Hilfsfonds
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Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. |
Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. |
Die neugegründete COFAG – Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB;
Single-Point of Contact ist die Hausbank.
Antragstellung für Garantien (Hausbank): ab 08. April 2020
Antragstellung für Fixkostenzuschuss (aws):
ab 15. April 2020
Detaillierte Informationen beim Bundesministerium für Finanzen
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Corona Kurzarbeitsmodell
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Kürzung der Arbeitszeit auf 10-90%, Ausgleich des Entgeltausfalls auf 80-90% des Nettogehalts
Verlängerung der Corona-Kurzarbeit ACHTUNG neue Sozialpartnervereinbarung in Planung
COVID-19-Kurzarbeit, die im Unternehmen ab dem 1. März 2020 abgeschlossen wurde, endet mit 31. Mai 2020. Es besteht aber die Möglichkeit, die Kurzarbeit um weitere drei Monate bis längstens 30. September zu verlängern.
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Allen Unternehmen
Erklärungsvideo zur Kurzarbeit der WK
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Arbeitsmarktservice
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Finanzministerium
Steuererleichterungen
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- Herabsetzten der Einkommen-/Körperschaftssteuer für 202
- Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
- Nichtfestsetzung von bereits festgesetzten Säumniszuschlägen
- Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019 (Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer u. Festellung der Einkünfte) bis 31.08.2020.
- Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen (werden bis 31.08.20 automatisch nicht verhängt)
- Zoll/Verbrauchsteuern/Altlastenbeitrag, werden bei konkreter Betroffenheit auf einen Betrag bis zu Null herabgesetzt.
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Allen steuerpflichtigen Unternehmen
die von einem konkreten Liquiditätsengpass, der auf die Folgen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist, betroffen sind.
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Bundesministerium Finanzen
Informationsblatt des BMF
Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus
Formular Übermittlung auch an:
corona@bmf.gv.at
Alle Anträge auch über FinanzOnline möglich.
Bei weiteren Fragen:
050 233 233
(zum Ortstarif; Mo-Do 07:30 - 15:30 Uhr; Fr 07:30 - 12:00 Uhr)
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aws-Überbrückungsgarantie
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Erleichterte Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung beeinträchtigt ist. |
Gewerbliche und industrielle KMU´s sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben.
(keine Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft) |
austria wirtschaftsservice
aws Hotline Überbrückungsgarantien:
01 501 75 500
E-Mail:
coronagarantie@aws.at
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ÖHT Haftungsübernahme
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Bundeshaftung i.H.v. 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
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KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
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Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Covid-19 Hotline:
0720 301 355
E-mail: hotline@oeht.at
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Österreichische Kontrollbank AG
Refinanzierungsrahmen
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Zusätzliche Kreditmittel - Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft
Übernahme des Insolvenzrisikos, je nach Bonität, zwischen 50% und 70% des Kreditrahmens
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heimische Exporteure (Großunternehmen und KMU) die nicht unter Sicherheitskontrollgesetz und/oder Kriegsmaterialverordnung fallen und mind. 25% österreichische Wertschöpfung aufweisen. |
OeKB – OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG
Kundenberatung Export-Services:
01 53127 2600
Mail: exportservices@oekb.at
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SFG - Familien!Freundlich
Förderung zur Schaffung von Telearbeitsplätzen
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- Förderung 50 % der Kosten (Hard- Softwareankauf, Inbetriebnahme, technische Wartungen im ersten Jahr)
- + evtl. 30 % von der AK bei Verwendung Arbeitsvertragsmuster der AK
- max. 5.000 Euro je Telearbeitsplatz
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Kleinst- und Kleinbetriebe |
SFG - Steirische Förderungsgesellschaft
Ansprechpartnerinnen:
Katharina Deutsch:
katharina.deutsch@sfg.at
0316 7093 303
Yasmin Kreiner:
yasmin.kreiner@sfg.at
0316 7093 312
Kurzinformation Familien!Freundlich
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Österreichische Gesundheitskasse
Sicherung der Liquidität
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Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
Alle Meldungen sind zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden.
Klarstellende gesetzliche Regelungen sind geplant und demnächst zu erwarten.
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DienstgeberInnen |
Österreichische Gesundheitskasse |
Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort |
Sie haben Probleme aufgrund von unterbrochenen internationalen Lieferketten? |
Unternehmen die auf Lieferungen aus dem Ausland angewiesen sind, und diese Lieferungen aufgrund der Corona-Virus-Krise nicht möglich sind. |
Richten Sie Ihr Problem an:
wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at
Im Rahmen der Taskforce Wirtschaft COVID-19 wird an einer raschen Lösung Ihres Problems gearbeitet.
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SFG
Zinsen!Zuschuss
Zinsenzuschuss ergänzt Bundesmaßnahme
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Zinsenzuschuss
(100% der gmäß Kreditvertrag jeweils festgelegten Zinsen für max. 5 Jahre, bei einer Zinssatzobergrenze von max. 2%p.a. bzw. auf max. € 300.000 begrenzt)
für Covid-19-bedingte Überbrückungskredite die von der öffentlichen Hand im Rahmen der "Covid-19-Hilfe" mit Garantien unterstützt werden.
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Unternehmen mit Sitz in der Steiermark.
Vorrangig KMUs aber auch EPUs und FreiberuflerInnen. Unterstützung von Großunternehmen ist auch möglich.
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Einreichen eines Kreditantrages bei der finanzierenden Hausbank.
Förderungsstellen wie aws und OeKB entscheiden, ob die Garantie gewährt wird.
(siehe oben: aws-Überbrückungsgarantie, ÖHT Haftungsübernahme, OekB Refinanzierungsrahmen)
Anschließend Ansuchen auf Zinsenzuschuss des Landes Steiermark: Förderungsportal der SFG
Steirische Tourismusbetriebe stellen den Antrag auf Zinsenzuschuss direkt bei der ÖHT.
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