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Baurecht (Bedeutung in Bezug auf Baugesetze, Bauordnungen und Raumordnungen)

Die Baugesetze, Bauordnungen und Raumordnungen sind in jedem österreichischen Bundesland anders geregelt. Es existieren folglich 9 verschiedene Varianten dieser Regelungen. Die 1. Instanz bei der Prüfung der Baugesetze, Bauordnungen und Raumordnungen ist der jeweilige Bürgermeister der zuständigen Gemeinde. Das steiermärkische Baugesetz betont in § 1 sogar, dass es sich um die eigenen Wirkungsbereiche der Gemeinden handelt. In anderen Bundesländern wird diese kommunale Zuständigkeit zwar nicht so direkt kommuniziert, aber grundsätzlich regeln die verschiedenen Landesgesetze die folgenden Hauptthemen. Die folgende Aufzählung stellt nur einen Auszug aus den wichtigsten Themengebieten dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Bewilligungen und Anzeigenpflicht
  • Ablauf von Verfahren und Bautätigkeiten
  • Prüfverfahren und Bauverhandlungen
  • Bauaufsicht und Auflagen (inkl. Strafbestimmungen)
  • Bebauungspläne
  • Grundbuchsangelegenheiten
  • Energiebestimmungen und Energieausweise
  • Wirkungsbereiche der Gemeinden

Alle aktuellen Bestimmungen zu den Baugesetzen der Bundesländer finden sich hier.

Im November 2018 fand das erste Mal eine Veranstaltung von Austrian Standards zu den Themen österreichisches Baurecht und Baustandards statt.

Ein interessantes Beispiel aus Tirol für die Entscheidungshoheit der Gemeinden im Baurecht zeigt sich bei der Raumordnung. So können bei den Planungen auf Gemeindeebene in bestimmten Fällen die Mindestabstände, welche in den Landesgesetzen festgelegt wurden, unterschritten werden.