Die Stadtgemeinde Eisenerz, Bereich Infrastruktur, als öffentl. Versorgungsunternehmen, vertreten durch Hrn. WM Karl Wallner, hat die örtl. Straßenpolizeibehörde über folgende unaufschiebbare Verkehrsbeschränkung gemäß § 44b StVO, aufgrund eines
Kanalrohrbruchs im Bereich Hieflauer Straße 24 – Hammerplatz 3, 8790 Eisenerz
ab Montag, 02.06.2025,06:00 Uhr (Dauer bis zur vollständigen Behebung des Gebrechens) verständigt:
1) „Fahrverbot“ (in beiden Richtungen, gemäß § 52 Z 1 StVO), im Baustellenbereich:
- Hieflauer Straße, Einfahrt NKD bis Großkastenbrücke;
- Für Einsatzfahrzeuge ist die Sperre umgehend aufzuheben u. die Fahrbahn frei zu geben;
2) Fahrbahnverengung (§ 50/8) u. Wartepflicht bei Gegenverkehr (§ 52/5 StVO)“ 10 m vor der Engstelle,
- für jene Fahrspur, welche eingeengt wird, bei Absicherung gemäß Regelplan LO3.
3) Mehrere „Fußgänger-Umleitungen“ (§ 52/15 u. 52/17 Z) StVO:
- Hieflauer Straße bei Europasiedlung,
- Hieflauer Straße Kreuzung Schulstraße.
Begründung: unaufschiebbar notwendige Behebung des Kanalleitungs-Rohrbruchs, Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit.