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Auszahlung des Jagdpachtzinses

Jagdpachtzins

Grafische Benutzeroberfläche, Text, Anwendung, E-Mail

Der Jagdpachtzins kann gemäß § 21 Abs. 3 innerhalb von 6 Wochen in der Zeit von 

17. November 2023 bis 29. Dezember 2023

von den Grundeigentümern, nach telefonischer Terminvereinbarung im Stadtamt Eisenerz oder per E-Mail an Izabela.pejic@eisenerz.at unter Bekanntgabe der Kontonummer angefordert werden.

Der Jagdpachtzins ist eine gesetzlich geregelte Hochschuld. Eine automatische Überweisung ist daher nicht zulässig.

Nach Ablauf des Zeitraumes von sechs Wochen, ist keine Auszahlung mehr möglich. Der nicht beantragte Jagdpachtzins verfällt zugunsten der Gemeindekasse.