Wohnungsansuchen

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Antrag auf Vormerkung als Wohnungssuchende*r

Dieses Wohnungsansuchen ist längstens 2 Jahre nach Einbringung gültig.
Nach Ablauf der 2-Jahres-Frist muss ein erneutes Ansuchen gestellt werden.

Derzeitige Wohnungsanschrift
Der Antragssteller bewirbt sich für folgende Wohnung
Geschoß
Erdgeschoss (optional)
1. oder 2. OG (optional)
egal (optional)
Wohngebiet
Spitalgrund (optional)
Erzstraße (optional)
Hieflauer Straße (optional)
Körnerplatz (optional)
Besondere Begründung des Wohnbedarfs
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