Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.
Die Anerkennung eines Hundes als Wach-, Berufs- oder Zwingerhund ist bis spätestens 28.2. eines Jahres zu beantragen.
Die Anerkennung eines Befreiungsgrundes ist bis spätestens 28.3. eines Jahres zu beantragen.
Hinweis: Bei nicht vollständig ausgefülltem Antrag bzw. bei nicht vollständiger Nachweiserbringung kann Ihrem Antrag um Abgabenbefreiung oder –ermäßigung nicht entsprochen werden!