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Antrag Ortskernbelebungsprämie

Die Stadtgemeinde Eisenerz fördert im Sinne von "Der neue Weg - Unser Programm für Eisenerz" nach Maßgabe der Förderrichtlinie "Ortskernbelebung" und der zur Verfügung stehenden Budgetmittel Handels-, Gewerbe- und Fremdenverkehrsbetriebe welche in den definierten Kerngebieten eine Betriebsstätte errichten oder erweitern und somit zur Ortskernbelebung, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Erhöhung des Branchenmixes und der Kaufkraftbindung, sowie zur Förderung des Tourismus beitragen.


Die Förderrichtlinie Ortskernbelebung kann hier downgeloadet werden: 20240221_Richtlinie_Ortskernbelebungsprämie_GdeEisenerz.pdf herunterladen (0.14 MB)

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Verpflichtungen zur Entrichtung städtischer Abgaben (optional)

Als ortsansässiger Förderungswerber bin ich meinen Verpflichtungen zur Entrichtung städtischer Abgaben in den letzten 3 Jahren regelmäßig nachgekommen.

Bau- und Gewerberechtliche Genehmigungen & Voraussetzungen Arbeitnehmerschutzgesetz

Es liegen alle erforderlichen bau- und gewerberechtlichen Genehmigungen sowie die Voraussetzungen nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vor.

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    Allgemeine Bestimmungen

    Ich bin damit einverstanden, dass etwaige Förderungsmöglichkeiten bei Bund und Land von mir ausgeschöpft werden. Weiters, dass Förderungen nach der Richtlinie "Ortskernbelebung" nur gewährt werden, wenn sie im Interesse und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde Eisenerz liegen. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. 

    Der Fördertopf ist mit € 5.000,- gedeckelt. Prämien werden nach ihrem Einlagen gemäß first-come/first-serve Prinzip vergeben bis die Gesamtsumme ausgeschöpft ist.

    Ich bin erkläre mich mit Punkt 7. Verwirkung der Förderrichtlinie Ortskernbelebung ausdrücklich einverstanden.


    Datenschutz
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