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Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz - nicht jedoch zum Führen - von Schusswaffen der Kategorie B, sofern eine Rechtfertigung vorliegt.Mit einer Waffenbesitzkarte können Sie

  • Schusswaffen der Kategorie B erwerben, besitzen und nach  Österreich einführen (für Schusswaffen aus einem  EU-Mitgliedsstaat nach vorheriger Erlaubnis durch die zuständige  Wohnsitzbehörde, für Schusswaffen aus dem Drittstaat im  Zollverfahren)
  • Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen   

Diese Befähigung ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. Details dazu sowie den erforderlichen Unterlagen und Kosten finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

 

Zuständige Stelle ist die Sicherheitsbehörde, die für den Wohnsicht örtlich zuständig ist:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Landespolizeidirektion