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Rundfunkgebührenbefreiung

Grundsätzlich gilt, dass bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit eine Befreiung von Rundfunkgebühren beantragt werden kann.

Details zum Thema Rundfunkgebührenbefreiung, Fernsprechentgelt - Zuschuss und Ökostrompauschale - Befreiung finden Sie unter: www.österreich.gv.at


Die GIS bietet den "Befreiungs-Rechner" an, hier kann überprüft werden ob ein Anspruch auf Gebührenbefreiung grundsätzlich besteht: Befreiungs-Rechner

Die zu dem Antrag auf Gebührenbefreiung erforderliche "Bescheinigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Mittellosigkeitszeugnis)" können Sie im Gemeindeamt anfordern.