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Kommunalsteuer

Spätestens am 31. März des Folgejahres ist eine Jahreserklärung im Stadtamt abzugeben bzw. auf elektronischem Wege über Finanz Online einzureichen.
Für die Einreichung der Kommunalsteuererklärung in Papierform ist ein bundesweit einheitliches Formular zu verwenden:Kommunalsteuererklärung

Benötigte bzw. beizubringende Unterlagen:

  • Jahreserklärung

Zuständig