Eisenerz_Wort-Bild-Marke

Feuerpolizei - Feuerbeschau

Alle vier Jahre werden die Eigentümer von Betriebsobjekten, Beherbergungsbetrieben und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden von der Gemeinde Eisenerz verständigt und im Beisein einer Sachverständigenkommission (bestehend aus Feuerwehr, Rauchfangkehrer, amtliches Organ der Gemeinde) die Feuerbeschau durchgeführt. 

Ziel der Feuerbeschau ist es, versteckte und gefährliche Mängel die zu einem möglichen Brand führen könnten, aufzuzeigen. Besonderes Augenmerk wird Heizstellen, Garagen, elektrischen Anlagen, Dachböden, Abstellräumen geschenkt.
Leicht erkennbare Mängel sollten nach Möglichkeit vor der Feuerbeschau durch die Hauseigentümer behoben werden.
Den Sachverständigen ist der Zugang allen Betriebs-, Lager- und Nebenräumen zu ermöglichen. Die anwesenden Liegenschaftseigentümer sind zur verlangten Auskunftgabe verpflichtet.

Das Ergebnis der Überprüfung ist in einer Niederschrift (Feuerbeschauprotokoll) festzuhalten.

Werden bei der Feuerbeschau Mängel festgestellt, die die Brandsicherheit gefährden, sind die erforderlichen Maßnahmen unter Festsetzung einer angemessenen Erfüllungsfrist durch schriftlichen Bescheid anzuordnen.

Bei unmittelbar drohender Gefahr kann die Behörde die erforderlichen Verfügungen und Sicherungsmaßnahmen auf Gefahr und Kosten der Eigentümerin/des Eigentümers bzw. der Verfügungsberechtigten/des Verfügungsberechtigten anordnen und sofort durchführen lassen.


 

Zuständig