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Anhang A (Schulkostenbeiträge)

zur Haus- und Tarifordnung der Musikschule der Stadt Eisenerz, für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht, gemäß Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Eisenerz vom 21. Juni 2011, gültig ab Beginn des Schuljahres 2011/12

Schulkostenbeiträge pro Schuljahr

Unterrichtsform und Wochenstunden – Jahrestarif/Schüler

Hauptfachunterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe (Einzelstunde bis Gruppenunterricht/max. 5 Schüler) einschließlich Pflicht- bzw. Ergänzungsfach € 380,-
Hauptfachunterricht für außerordentliche Musikschülerinnen u. –schüler  (Einzelstunde bis Gruppenunterricht, max. 5 Schüler) € 578,-
Kurstarif für außerordentliche Schülerinnen u. Schüler € 186,-
Hauptfachunterricht für Erwachsene
(Einzelstunde bis Gruppenunterricht)
€ 739,-
Musikalische Früherziehung € 186,-
Musikalische Grundschulung in der Gruppe (3-5 Schüler pro Unterrichtseinheit) € 380,-
Musikalische Grundschulung in Kursen € 186,-
Instrumentenleihgebühr € 73,-

  
Als Erwachsener im Sinne der neuen Tarifordnung gelten Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch mehr auf Kinderbeihilfe besitzen.

 

Organisatorisches:

  • Der Schulkostenbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 10 monatlichen Teilbeträgen – jeweils bis zum 5. des Monats – von September bis Juni des Folgejahres fällig ist. Dieser Beitrag wir mit einem Abbuchungsauftag eingehoben. (Bankverbindung: Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, BLZ 20815, Konto-Nr. 24100-001189)

    Sollte der Unterricht aus schulischen Gründen 4 Wochen hintereinander ausfallen, so wird dem Musikschulbesucher ein Monat gutgeschrieben; nicht jedoch wenn der Schüler von sich aus dem Unterricht fern bleibt.

  • Der Schulaustritt ist nur am Jahresschluss möglich !!!
    Bei Schuleintritt ab Jänner wird der Jahresbeitrag um jene Monate gekürzt, die der Musikschüler vom September an nicht besucht hat. Diese Regelung ist nicht im Falle eines Austrittes gültig.

  • Die Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten. Der Unterricht wird in Form von Einzelunterricht, Unterricht zu zweit,  Gruppen- und Kursunterricht durchgeführt. Über die Form des Unterrichtes entscheidet der jeweilige Klassenleiter. Diese Unterrichtsformen können während des Schuljahres unter Berücksichtigung pädagogischer Kriterien, flexibel geändert werden.

  • Zusätzliche Unterrichtseinheiten (Improvisation, Big Band, Musiktheoretische Fächer, Rhythmuskurs, Streicher-ensemble, Jugendblasorchester, Volksmusikensemble, Vocalensembles  ect.) ergänzen die Ausbildung.

  • Schulgeldermäßigung
    Für SchülerInnen an einer steirischen Musikschule kann beim Land Steiermark, Fachabteilung 6E – Musikschulwesen um eine Ermäßigung des Schulkostenbeitrages angesucht werden, deren Höhe aus dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen errechnet wird.
    Voraussetzungen für die Förderung:
    • Der Anspruch auf Familienbeihilfe
    • Die Ermäßigung kann nur für ein Hauptfach gewährt werden.
    • Die Höhe der Ermäßigung ist abhängig vom Einkommen und der im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind/den Kindern lebenden Eltern (Lebensgemeinschaften).