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Eisenerz Gemeinde

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Standesamt Drucken

Aufgaben / Zuständigkeiten

Reisepässe und Personalausweise
Urkundenausstellung
Meldeauskunft, Meldebestätigungen
Eheschließungen
Geburten
Sterbefälle
Staatsbürgerschaftsnachweise

 Standesamt  Elfy Slama
 Telefon: +43 (0) 3848 / 2511-17 slama 
 Fax: +43 (0) 3848 / 2511-75
 Mobil: -
 E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
   

 

 

 

 

 

 

 

 

Eheschließungen

 Zur Anmeldung der EHESCHLIESSUNG erforderliche Urkunden:

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als sechs Monate), bei im Ausland Geborenen Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass)
  • Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Sterbeurkunde bzw.Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten
  • Ehescheidungsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftklausel
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid,
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kindern
  • Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatstandesamtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates

Fremdsprachige Urkunden und Bestätigungen müssen von einem in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein.

Geburten

Die Geburt ist dem Standesbeamten bekanntzugeben, in dessen Ort sich der Vorfall ereignet hat.
 
Die Anzeige der Geburt obliegt der Reihe nach:

  • dem Leiter der Krankenanstalt, in der das Kind geboren worden ist,
  • dem Arzt oder der Hebamme, die bei der Geburt anwesend waren,
  • dem Vater oder der Mutter, wenn sie dazu innerhalb der Anzeigefrist imstande sind,
  • der Behörde oder der Dienststelle, die Ermittlungen über die Geburt durchführt
  • sonstigen Personen, die von der Geburt auf Grund eigener Wahrnehmungen Kenntnis haben
     
    Die Anzeige hat, soweit der Anzeigepflichtige dazu in der Lage ist, alle Angaben zu enthalten, die für Eintragungen in den Personenstandsbüchern benötigt werden.

Für die Beurkundung werden benötigt:

  • die Heiratsurkunde der Eltern des ehelichen oder Geburtsurkunde (gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde) der Mutter des unehelichen Kindes
  • gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe,
  • der Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung,
  • der Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (der Mutter)
  • der Kindesvater legt die genannten Urkunden bei der zuständigen Personenstandsbehörde vor und kann gleichzeitig das Vaterschaftsanerkenntnis zu seinem Kind abgeben

Gesetzlich geregelt ab 1.1.2008

Geburtsurkunde wird gebührenfrei ausgestellt (Geburtsbestätigungen nach wie vor gebührenfrei)

Sterbefälle

Der Tod ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen

Personenstandsbehörde anzuzeigen:

Für die Beurkundung des Todes werden benötigt:

  • die Geburtsurkunde
  • die Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • der Nachweis der Staatsangehörigkeit

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise verlangen, wenn die allgemein verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung des Todes nicht ausreichen.

Staatsbürgerschaftsnachweise

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind folgende Urkunden vorzulegen:

Kind:

ehelich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters und der Mutter

unehelich:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Erwachsene:

    ledig:

    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis des ehelichen Vaters bzw. unehelichen Mutter

    verheiratet:

    • Geburtsurkunde (vor dem 1.1.1939 Geborene – Geburts- und Taufschein)
    • Staatsbürgerschaftsnachweis (auf den Geschlechtsnamen)
    • Heiratsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten

    Personen – vor dem 27.4.1945  geboren – „Heimatrechtsbescheinigung“

    nach dem 01.07.1966 Geborene können in der „Staatsbürgerschaftsevidenz“ des Stadtamtes Eisenerz eingetragen sein (wenn der Wohnsitz der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt Eisenerz war) demzufolge sind nicht immer alle Dokumente vorzulegen –  Rücksprache mit dem Standesbeamten empfehlenswert

    Gebühr / StbN - € 46,30

    Gesetzlich geregelt ab 2.4.2008: Kinder bis zum 2. Lebensjahr bekommen einen Staatsbürgerschaftsnachweis gebührenfrei ausgestellt

    Ausstellung von Urkunden

    Für eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, sowie einer Abschrift aus dem Geburtenbuch ist eine Gebühr in der Höhe von
    € 9,30 zu entrichten. Erfolgt hierfür eine schriftliche Beantragung (Brief, Fax, E-Mail oder Online-Bestellung) ist zusätzlich eine Antragsgebühr in der Höhe von € 14,30 zu bezahlen.
    Bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Antragsstellung (Tel. 03848 2511 -17) entfällt die Antragsgebühr von € 14,30.

    Zu bezahlen an das Stadtamt Eisenerz:
    Raiffeisenbank Leoben-Bruck
    IBAN AT213846000006046007
    BIC RZSTAT2G460