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Aufgaben / Zuständigkeiten
Verschiedene Serviceleistungen
Sozialleistungen und Beihilfen (Brennstoffhilfe, Familienbeihilfe, Kindergartenbeihilfe, Kinderzuschuss, PendlerInnenbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, Rundfunk- und Telefongebührenbefreiung, Wohnbeihilfe)
Antragstellung für Sozialhilfe
Antragstellung für Behindertenhilfe
Soziale Aktionen: Altenurlaub, Brennstoffaktion, Kindererholung....
Pflegegeldanträge
Pensionsanträge
Heimunterbringung
Essen auf Rädern
Mobile Dienste
| Sozialamt |
Renate Abl |
| Telefon: |
+43 (0) 3848 / 2511-28 |
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| Fax: |
+43 (0) 3848 / 2511-75 |
| Mobil: |
- |
| E-Mail: |
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Elisabeth Eibler |
| Telefon: |
+43 (0) 3848 / 2511-19 |
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| Fax: |
+43 (0) 3848 / 2511-75 |
| Mobil: |
- |
| Email: |
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Sozialleistungen und Beihilfen
Brennstoffhilfe
Beantragungszeitraum: Mitte September bis Anfang November
Voraussetzung: keine Richtsatzüberschreitung
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweis (aller im Haushalt befindlichen Personen)
- Wohnbeihilfenbescheid
- Mietenvorschreibung
- Unterhaltszahlungen
Familienbeihilfe
Erforderliche Unterlagen:
- Meldezettel und Geburtsurkunde des Antragstellers und des Kindes
Kindergartenbeihilfe
Erforderliche Unterlagen:
- Jahreslohnzettel des abgelaufenen Jahres (aller im Haushalt befindlichen Personen)
- Unterhaltszahlungen
- Kinderbetreuungsgeld
Kinderzuschuss
Voraussetzungen:
- Antragstellung innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes
- gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
- Bezug der Familienbeihilfe des Wohnsitzfinanzamtes
- keine Richtsatzüberschreitung
Erforderliche Unterlagen/Formulare:
- Meldezettel aller Familienmitglieder
- Geburtsurkunde des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird
- Nachweis über Familienbeihilfe des Bundes
- Nachweis über Kinderbetreuungsgeld des Bundes
- Jahreslohnzettel des Kindesvaters bzw. Bescheid über Arbeitnehmerveranlagung vom Wohnsitzfinanzamt oder Arbeitslosengeldbestätigung
- Nachweis über allenfalls vorhandene Alimentationszahlungen
- Nachweis über sämtliche sonstige Einkommen
PendlerInnenbeihilfe
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz während des Bezugszeitraumes in der Steiermark
- Jahresbruttoeinkommen derzeit ohne Familienbeihilfe von max.€ 26.800,00
- Erhöhung der Einkommensgrenze pro versorgungspflichtigem Kind um € 2.680,00
- einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort min. 25 km
- Hin- und Rückfahrt bei TagespendlerInnen min. dreimal wöchentlich
- kein Anspruch auf Freifahrt, kein vom Dienstgeber unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel
Erforderliche Unterlagen:
- Bestätigung des Arbeitgebers über das Jahresbruttoeinkommen und den Arbeitsort
- Bestätigung des Arbeitsmarktservice über Zeiten der Schulungsmaßnahmen
- Familienbeihilfebescheid vom Finanzamt bzw. Nachweis über die Unterhaltszahlungen
- Bestätigung der Gemeinde über den Hauptwohnsitz, Weiterleitung direkt an das Land Steiermark
Rezeptgebührenbefreiung
Vorraussetzungen:
- niedriges Einkommen
- erhöhter Medikamentenbedarf
Bei niedrigem Nettoeinkommen
Richtsatz für Alleinstehende € 747,00
Richtsatz für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften € 1.120,00
Für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 274,76 unterschreitet, erhöht sich obiger Richtsatz um EUR 78,29
Bei erhöhtem Medikamentenbedarf
Richtsatz für Alleinstehende € 859,05
Richtsatz für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften € 1.288,00
Für jedes Kind, dessen Nettoeinkommen € 274,76 unterschreitet, erhöht sich obiger Richtsatz um EUR 78,29
Rundfunk- und Telefongebührenbefreiung
Voraussetzungen:
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Der Antragsteller darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung beziehungsweise der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
- Der Antragsteller muss an dem Standort, für den er die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt, seinen Hauptwohnsitz haben.
- Eine Befreiung darf nur für die Wohnung des Antragstellers ausgesprochen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommen aller im Haushalt befindlichen Personen
- Mietnachweis
- Wohnbeihilfe (wenn vorhanden)
- Pflegegeld (wenn vorhanden)
- Meldezettel
Wohnbeihilfe
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz des Antragstellers
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommensnachweise (Jahreslohnzettel vom vegangenen Jahr)
- Alimente, Unterhalt;
- Meldezettel-Auszug aus dem Zentralen Melderegister
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Bestätigung des Wohnungsaufwandes durch die Hausverwaltung oder Vermieter
- ein vergebührter Hauptmietvertrag
Antragstellung für Sozialhilfe
Wer bekommt Sozialhilfe ?
Alle Personen, die sich in einer sozialen Notlage befinden oder denen eine Notlage droht. Das sind Personen, die ihren Lebensbedarf für sich oder ihre Angehörigen aus eigener Arbeitskraft und aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können und auch sonst kein ausreichendes Vermögen haben.
Die Sozialhilfe ist bei Änderungen der finanziellen Verhältnisse vom Antragsteller selbst, der Kinder oder Eltern rückzuerstatten.
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweis über den Wohnsitz oder Aufenthalt aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen - Meldezettel
- Einkommens- und Vermögensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Lohnzettel, Bescheid über eine AMS -Leistung, Krankengeld, Pensionsnachweis)
- Bestätigungen über die Höhe des Wohnungsaufwandes (Miete, Betriebskosten, etc.)
- Nachweis über weitere Einkünfte: z.B. Bescheid über Wohnbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Mietenzuzahlungen, Unterhaltsleistungen ....
- Im Fall von Arbeitslosigkeit Bestätigung des AMS über die Meldung zur Arbeitssuche.
- Nach Haftentlassung, Entlassungsbestätigung.
Antragstellung für Behindertenhilfe
Menschen, die erheblich bewegungsbehindert sind oder einer besonderen Betreuung bedürfen, können im Sozialamt einen Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz auf Behindertenbeihilfe stellen.
Der Antrag muss vor Inanspruchnahme der Hilfeleistung gestellt werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Originalbelege der monatl. Ausgaben
- Mietvertrag
- Mitteilung über Wohnbeihilfe
- Eine Hauptwohnsitzmeldung in Eisenerz ist Voraussetzung.
- Ärztl. Bestätigungen oder Befunde aus denen die Behinderung hervorgeht
- Pflegegeldbescheid (wenn vorhanden)
- letzte Jahresabrechnung
Pflegegeldanträge
abzugeben bei der jeweiligen Pesionsversicherung
wenn kein Einkommen vorhanden – beim Land Steiermark (Bestätigung vom Stadtamt Eisenerz erforderlich)
Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit in Stufen festgelegt.
Pensionsanträge
Antrag auf Zuerkennung einer:
Alterspension
Vorzeitiger Alterspension
Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Invaliditätspension
Notwendige Unterlagen:
- Versicherungszeiten ab dem 14. Lebensjahr
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Einkommensnachweis
- Befunde
- Versicherungsnummer
- zusätzlich für Verheiratete
- Heiratsurkunde
- Einkommensnachweis des Ehepartners
- zusätzlich für unversorgte eheliche Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schul- bzw. Studienbestätigungen
- Lehrvertrag
zusätzlich für unversorgte uneheliche Kinder
- Geburtsurkunden der Kinder, Schul- bzw. Studienbestätigungen, Lehrvertrag
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Unterhaltsnachweis
Witwen/Witwer-, Waisenpension
Notwendige Unterlagen:
- Versicherungsnummer
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Staatsbürgerschaftsnachweis (des Verstorbenen oder des Antragstellers)
- Todesbestätigung
- Einkommensnachweis des Verstorbenen und des Antragstellers
Falls noch keine Pension
Versicherungszeiten des Verstorbenen und Antragstellers, Geburtsurkunden der unversorgten Kinder.
Essen auf Rädern
Am Wochenende ist die Beantragung oder Abbestellung von Essen auf Räder im LKH Eisenerz unter der Nummer 2444 3860 möglich.
Kosten: € 6,10 pro Essen (jährliche Erhöhung durch Indexanpassung)
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