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Aufgaben / Zuständigkeiten
An-, Ab und Ummeldung von Personen
Auskunftssperre
Strafregisteranfragen
Reisepässe
Personalausweis
Führen der Wählerevidenz
Wahlen
Volksabstimmung
Volksbegehren
Wahlkartenausstellung
Abwicklung der Großzählungen
Statistiken in den Bereichen Bevölkerungsentwicklung
Erstellung der Geschworenen- und Schöffenlisten
Veterinärangelegenheiten - Viehzählungen
Agrarstatistikerhebungen
Fundanzeigen
Verlustanzeigen
| Meldeamt |
Gabriele Sandner |
| Telefon: |
+43 (0) 3848 / 2511-16 |
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| Fax: |
+43 (0) 3848 / 2511-75 |
| Mobil: |
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| E-Mail: |
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An-, Ab und Ummeldung von Personen
- Das Anmeldeformular gibt es beim Meldeamt oder ist unter http://www.help.gv.at/ herunterzuladen
- Vom Unterkunftgeber unterfertigen lassen
- Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, bei Fremden (ausländischen Staatsangehörigen) Reisedokument erforderlich
Auskunftssperre
Kann beantragt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird.
Gründe dafür sind:
- Inkognitoadoption
- Begründete Sorge um die körperliche Sicherheit
- Schutz vor körperlichen Übergriffen
- Schutz vor übermäßiger Belästigung
- Amtspersonen, die Racheakte zu befürchten haben
- Schutz der Privatsphäre exponierter Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Gilt für 2 Jahre und kann auf neuerlichen Antrag verlängert werden.
Strafregisteranfragen
Einen Auszug aus dem Strafregister erhält man derzeit innerhalb einer Woche. Die Gebühren dafür betragen € 15,30 bei Angabe der Stelle, bei der das Strafregister vorzulegen ist.
Reisepässe
Notwendige Unterlagen für den Reisepass:
Abgelaufener Reisepass vorhanden:
1 Passfoto
alten Reisepass
Weder alter Reisepass noch Personalausweis vorhanden:
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis auf den derzeit geltenden Namen
1 Passfoto
eventuell: Heiraturkunde
eventuell: urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
Kosten:
Die Erstausstellung eines Reisepasses ist innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes gebührenfrei (ausgenommen der 1-Tages-Expresspass).
Reisepass ab dem vollendeten 12. Lebensjahr - € 69,90
Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 30,--
Expresspass ab dem vollendeten 12. Lebensjahr € 100,--
Expresspass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 45,--
1-Tages-Expresspass ab dem vollendeten 12. Lebensjahr € 220,--
1-Tages-Expresspass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 165,--
Notpass ab dem vollendeten 12. Lebensjahr € 69,90
Notpass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 30,--
Personalausweis
Kosten:
Die Erstausstellung eines Personalausweises ist innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes gebührenfrei.
Personalausweis ab dem vollendeten 16. Lebensjahr - € 56,70
Personalausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr - € 26,30
Notwendige Unterlagen für den Personalausweis:
Wie bei Reisepass
Führen der Wählerevidenz
- Europa-, Bundes,- Landes und Kommunalwahlen
- Volksabstimmungen
- Volksbegehren
- Volksbefragungen
- Ausstellung von Wahlkarten
- Bestätigung von Unterstützungserklärungen
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